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Ölheizung mit anderen Heizsystemen kombinieren

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Beratungsgespräch mit Heizungsinstallateur © Intelligent heizen / Bjoern LuelfVor dem Einbau einer Gasheizung oder Ölheizung ist mit dem GEG 2024 ein Beratungsgespräch Pflicht. Diese Beratung kann zum Beispiel der Heizungsinstallateur übernehmen © Intelligent heizen / Bjoern Luelf
Beratungsgespräch mit Heizungsinstallateur © Intelligent heizen / Bjoern LuelfVor dem Einbau einer Gasheizung oder Ölheizung ist mit dem GEG 2024 ein Beratungsgespräch Pflicht. Diese Beratung kann zum Beispiel der Heizungsinstallateur übernehmen © Intelligent heizen / Bjoern Luelf
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Pflichtberatung bei Einbau von Gasheizung und Ölheizung laut GEG

Bis die Wärmepläne der Kommunen vorliegen (je nach Größe der Kommune spätestens Mitte 2026 / 2028) sind Gasheizung und Ölheizung in Altbauten noch eine Option. Doch nicht alles, was erlaubt ist, ist für die Zukunft auch eine gute und günstige Heizungslösung. Deshalb gilt mit dem GEG 2024 eine Pflichtberatung beim Einbau einer Gasheizung oder Ölheizung. 

Geregelt ist diese in § 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage (11): Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist. Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach      § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen."

Worum geht’s der Pflichtberatung zu Gasheizung und Ölheizung?
In der Beratung werden verschiedene Aspekte zur Planung, Wirtschaftlichkeit und Kostenentwicklung angesprochen:

  • Mögliche Auswirkungen der örtlichen Wärmeplanung (Welche erneuerbaren Energien können genutzt werden? Gibt es in meiner Straße ein Wärmenetz oder ist es geplant? Welche Perspektive gibt es für das Gasnetz, ist Wasserstoff eine Option?)
  • Der steigende CO2-Preis und damit eine mögliche Unwirtschaftlichkeit einer fossilen Heizung
  • Die Grüne-Brennstoff-Quote: Ab 2029 müssen jetzt installierte Gas- und Ölheizungen stufenweise einen bestimmten Anteil erneuerbare Energien (z.B. Biomethan) nutzen.

Wer führt die Pflichtberatung durch?
Die verpflichtende Beratung zu Gas- und Ölheizungen muss eine fachkundige Person durchführen. Das kann der Heizungsbetrieb sein, aber auch Energieberater:innen, Schornsteinfeger und Ofenbauer können die Beratung durchführen.

Wie weise ich nach, dass die Beratung stattgefunden hat?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben für Eigentümer:innen und Berater:innen die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Am Ende dieses Dokumentes gibt es auch ein Formular, mit dem die Beratung bescheinigt werden kann. 

--> Wichtiger Hinweis: Die Beratungspflicht gilt auch für Heizungen mit festen Brennstoffen, also Holzheizungen. Das Dokument des Ministeriums enthält aber aktuell nur Informationen zu Gasheizungen und Ölheizungen.

 

 


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